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Sinkende Wasserstände in unseren Gewässern – eine Niedrigwasserlage entwickelt sich!

2025-06-27 IDOPRESS

Wasser ist ein kostbares Gut – helfen Sie mit,das ökologische Gleichgewicht in den Gewässern zu erhalten! Ob Fils,Lauter oder Krumm: Überall im Landkreis Göppingen sind sinkende Wasserstände in Flüssen und Bächen zu verzeichnen.

Die Gewässer im Landkreis führen immer weniger Wasser,da die Niederschläge in den letzten Monaten sehr gering waren. Wenn die derzeit vorherrschende trockene Wetterlage weiter anhält und keine nennenswerten Niederschläge fallen,werden die Pegelstände an den Gewässern weiter absinken oder fallen sogar ganz trocken. Lokale Gewitterereignisse oder kurze Regengüsse helfen kaum den Wasserstand zu stabilisieren.

Nicht nur Flüsse und Bäche leiden unter der Trockenheit der letzten Wochen – auch Hausgärten oder landwirtschaftliche Flächen sind betroffen.

Die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen,etwa zur Bewässerung dieser Flächen,kann die schon jetzt angespannte Situation weiter verschärfen. Das Zusammentreffen von niedrigen Wasserständen,erhöhten Wassertemperaturen und steigenden Schadstoff-Konzentrationen beeinträchtigt die gesamte Gewässerökologie – besonders Fische und andere Wasserbewohner sind gefährdet.

Das Landratsamt Göppingen appelliert deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der Kreisbewohner: „Bitte entnehmen Sie in Zeiten der Niedrigwasserführung kein Wasser aus einem oberirdischen Gewässer”!

Des Weiteren wird darauf hingewiesen,dass das Wasser aus Fließgewässern nach dem Wassergesetz grundsätzlich im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs bei normalen Wasserständen mittels Schöpfgerät,etwa mit Eimern oder Gießkannen,erlaubnisfrei entnommen werden darf.

Dies gilt jedoch nur,solange noch genügend Restwassermenge im Gewässer verbleibt. Die Verwendung von Pumpen ist hingegen in der Regel erlaubnispflichtig. Die Überschreitung dieses sog. Gemeingebrauchs stellt eine Ordnungswidrigkeit dar,die mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden kann.

Momentan ist es noch nicht notwendig,dass das Landratsamt die Wasserentnahme aus den Gewässern untersagt. Sollten durch die Trockenheit die Wasserstände in unseren Gewässern noch weiter sinken,wird die Einschränkung der Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauches aber nicht ausgeschlossen.

Weitere Informationen bezüglich Niedrigwasser und Wassermangel im Land bietet das Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ).

Unter www.niz.baden-wuerttemberg.de werden Informationen zu Niedrigwasser und Wassermangel landesweit bereitgestellt. Als fachliche Anlaufstelle informiert das NIZ bei niedrigen Pegelständen in Grund- und Oberflächengewässern und gibt Auskunft zu vergangenen,aktuellen und prognostizierten Wassermengen und zur Wasserqualität im Land.

PM Landratsamt Göppingen Umweltschutzamt

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